Version 0.3, 26. Oktober 2026. Verbindlich ist die polnische Fassung; diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung.

Auftragsverarbeitungsvertrag (Übersetzung)

Inhalt

zwischen dem Restaurant, das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ResTable angenommen hat (der „Verantwortliche“), und Tomasz Rusin, handelnd unter „ResTable“, ul. Ozimska 47, 45-057 Opole, Polen („ResTable“, der „Auftragsverarbeiter“).

Dieser Vertrag ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird zusammen mit ihnen angenommen. Er legt fest, wie ResTable personenbezogene Daten im Auftrag des Restaurants verarbeitet, wie es Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt.

1. Rollen

1.1 Das Restaurant entscheidet darüber, warum und wie die personenbezogenen Daten seiner Gäste und Anrufer verarbeitet werden. Es ist der Verantwortliche. ResTable verarbeitet diese Daten nur im Auftrag des Restaurants, als dessen Auftragsverarbeiter.

1.2 Einige Verarbeitungen liegen in der eigenen Verantwortung von ResTable und werden von diesem Vertrag nicht erfasst: die eigenen Benutzerkonten und Mitarbeiter-Logins des Restaurants, die Website und die Registrierung von ResTable sowie der Schutz vor Bots und Missbrauch, der nur gehashte Signale verwendet. Diese Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung von ResTable beschrieben.

2. Gegenstand und Dauer

2.1 ResTable verarbeitet personenbezogene Daten, um den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Dienst ResTable zu erbringen: Online-Buchung, das Dashboard für den Betreiber, Gästenachrichten und den KI-Telefonassistenten.

2.2 Dieser Vertrag gilt so lange wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und danach so lange, wie ResTable die Daten des Restaurants nach Ziffer 11 noch vorhält.

3. Was ResTable mit den Daten tun darf

3.1 ResTable verarbeitet die Daten des Restaurants ausschließlich, um diesem Restaurant zu dienen. Das bedeutet:

3.2 Anonymisierte Testfälle. Um einen in einem Anruf des Restaurants festgestellten Fehler zu beheben, darf ResTable auf dessen Grundlage ein anonymisiertes Testszenario schreiben, zum Beispiel eine Umschreibung dessen, was ein Anrufer gefragt hat. Ein solches Szenario enthält keinen Namen, keine Telefonnummer, keine E-Mail-Adresse, keine Stimme und keine sonstige Angabe, die eine Person identifizieren könnte, und es kann in der Software von ResTable verbleiben, nachdem der ursprüngliche Anruf gelöscht wurde. Seine Erstellung ist eine Verarbeitung im Auftrag des Restaurants. Sobald es anonymisiert ist, handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten.

3.3 ResTable wird die Daten des Restaurants nicht:

Aggregierte Statistiken, die keine personenbezogenen Daten enthalten (zum Beispiel die Zahl der auf der gesamten Plattform angenommenen Anrufe), fallen nicht unter diese Beschränkung.

3.4 Die Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten sind in Anlage 1 aufgeführt.

4. Weisungen

4.1 ResTable handelt nur auf dokumentierte Weisung des Restaurants. Dies sind: dieser Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Einstellungen, die das Restaurant im Dashboard wählt, und alles Weitere, was das Restaurant ResTable in Textform (E-Mail genügt) mitteilt. Dazu gehört die Weisung, Daten nach den Garantien in Ziffer 13 an die aufgeführten Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR zu übermitteln.

4.2 Hält ResTable eine Weisung für datenschutzrechtswidrig, teilt es dies dem Restaurant mit und kann ihre Ausführung aussetzen, bis das Restaurant sie bestätigt oder ändert.

4.3 Verpflichtet das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats ResTable zu einer anderen Verarbeitung, teilt ResTable dies dem Restaurant vorher mit, sofern dieses Recht das nicht verbietet.

5. Vertraulichkeit

Jede Person bei ResTable, die auf die Daten des Restaurants zugreifen kann, ist vertraglich oder gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und erhält nur so weit Zugriff, wie ihre Arbeit es erfordert.

6. Sicherheit

6.1 ResTable trifft die in Anlage 2 aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Sie berücksichtigen den Stand der Technik, die Kosten und die Risiken für Gäste und Anrufer.

6.2 ResTable darf diese Maßnahmen im Lauf der Zeit verbessern, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

7. Unterauftragsverarbeiter

7.1 Das Restaurant erteilt ResTable eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuelle Liste ist unter https://restable.net/de/legal/subprocessors veröffentlicht und Bestandteil dieses Vertrags.

7.2 ResTable kündigt jeden neuen oder ersetzten Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vor Beginn der Verarbeitung an, per E-Mail an den Kontoinhaber des Restaurants und auf der veröffentlichten Liste.

7.3 Das Restaurant kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach der Ankündigung unter Angabe von Gründen widersprechen. Ist der Widerspruch berechtigt und können sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen, kann das Restaurant die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Wirksamwerden der Änderung beenden.

7.4 ResTable erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten auf, die dieser Vertrag ResTable auferlegt. Es bleibt gegenüber dem Restaurant für die Arbeit seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.

8. Unterstützung bei Betroffenenrechten

8.1 Gäste und Anrufer machen ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) gegenüber dem Restaurant geltend. Über das Dashboard kann das Restaurant:

8.2 Wo das Dashboard etwas nicht leisten kann, zum Beispiel das Löschen eines Anrufers, der nie zu einem Gästedatensatz wurde, erledigt ResTable dies auf schriftliche Anfrage des Restaurants innerhalb von 10 Arbeitstagen.

8.3 Wendet sich ein Gast direkt an ResTable, leitet ResTable die Anfrage unverzüglich an das Restaurant weiter und beantwortet sie nicht selbst, es sei denn, das Restaurant bittet darum.

9. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

9.1 ResTable benachrichtigt das Restaurant unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm eine Verletzung bekannt geworden ist, die die Daten des Restaurants betrifft.

9.2 Die Mitteilung beschreibt, soweit zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt:

Sie nennt außerdem eine Kontaktperson. Noch nicht bekannte Informationen folgen, sobald sie bekannt sind.

9.3 ResTable unterstützt das Restaurant bei der Erfüllung seiner eigenen Pflichten zur Meldung an die Aufsichtsbehörde und zur Benachrichtigung der betroffenen Personen.

10. Sonstige Unterstützung

ResTable stellt dem Restaurant die Informationen zur Verfügung, die es für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine Konsultation einer Aufsichtsbehörde zum Dienst vernünftigerweise benötigt.

11. Löschung und Rückgabe

11.1 Während der Vertragslaufzeit löscht oder anonymisiert ResTable Daten nach dem Zeitplan in Anlage 3. Das Restaurant kann kürzere Fristen wählen, wo das Dashboard sie anbietet.

11.2 Mit Vertragsende kann das Restaurant für 30 Tage einen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (JSON und CSV) herunterladen. Nach diesen 30 Tagen löscht ResTable die Daten des Restaurants, es sei denn, das Gesetz verpflichtet ResTable, einen Teil davon aufzubewahren. Was aufbewahrt wird, wird nur für diesen gesetzlichen Zweck verwendet.

11.3 Daten in Backups werden beim Rotieren der Backups überschrieben, innerhalb von etwa 35 Tagen nach der Löschung. Bis dahin sind Backups verschlüsselt und werden nur verwendet, um den Dienst nach einem Ausfall wiederherzustellen. Wird ein Backup jemals wiederhergestellt, wendet ResTable jede seit Erstellung des Backups vorgenommene Löschung erneut an.

12. Audits

12.1 ResTable stellt die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind:

12.2 Das Restaurant oder ein von ihm beauftragter, zur Vertraulichkeit verpflichteter Prüfer darf die Einhaltung durch ResTable einmal im Jahr prüfen. Es muss 30 Tage vorher ankündigen, und die Prüfung muss während der Geschäftszeiten und ohne Störung des Dienstes stattfinden. Das Restaurant trägt seine eigenen Kosten. Häufigere Prüfungen sind nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde zulässig.

13. Übermittlungen außerhalb der EU und des EWR

ResTable hostet den Dienst in Deutschland und speichert Dateien und Backups in der EU. Einige Unterauftragsverarbeiter haben ihren Sitz in Ländern außerhalb des EWR oder können von dort auf Daten zugreifen (siehe Liste der Unterauftragsverarbeiter). Eine solche Übermittlung findet nur mit einer Garantie nach Kapitel V DSGVO statt: einem Angemessenheitsbeschluss, wie dem EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework) für zertifizierte Unternehmen, oder den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.

14. Haftung

Die Haftung nach diesem Vertrag richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ziffer 12. Artikel 82 DSGVO wird dadurch nicht beschränkt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Widersprechen sich dieser Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Fragen des Datenschutzes, hat dieser Vertrag Vorrang.

15.2 Änderungen dieses Vertrags richten sich nach dem Änderungsverfahren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ziffer 15.

15.3 Auf diesen Vertrag ist dasselbe Recht anzuwenden wie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.